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Aufstellen von Flaschen (Kleinflaschen)
Das Aufstellen von (kleinen) Gasflaschen ist verboten an Orten, an denen ungewollt austretendes Gas nicht gefahrlos abfließen könnte – z.B. in Kellerräumen, Schlafzimmern und unter Erdgleiche sowie in engen Nischen mit weniger als zwei Quadratmetern Bodenfläche.
An dem Aufstellungsort muss für Be- und Entlüftung gesorgt sein; die Abluftöffnung muss sich unmittelbar über dem Fußboden befinden.