Vertriebsstelle In Ihrer Nähe…
Kontakt
ADR
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR/SDR). – Die Beförderung gefährlicher Güter wird durch die Vorschriften des ADR geregelt. Der Transport von Kleinmengen ist von einigen Vorschriften des ADR freigestellt.
Die Mindestanforderungen des ADR, die sich auf die Vermeidung von Gasaustritt, unzulässiger Erwärmung und unvollständige Verbrennung beziehen, sind wegen des Gefährdungspotentials bei jeder Beförderung einzuhalten.
Ob der Transport von Gasflaschen diesen Vorschriften unterliegt, hängt von der Art des Transports und der Ladungsmenge ab.