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Flaschenarten
Neben den verschiedenen Gebindegrößen werden Flüssiggas-Flaschen zudem in Pfand- und Eigentumsflaschen unterschieden.
Bei den Pfandflaschen ist das Versorgungsunternehmen Eigentümer der Flasche und überlässt dem Kunden gegen Hinterlegung eines Pfandes die Flasche zur Benutzung. Die Befüllung ist nur dem Eigentümer (Versorgungsunternehmen) gestattet.
Im Gegensatz zu den Pfandflaschen werden auch Eigentumsflaschen (Farbkennung Grau) angeboten. Hier kauft der Kunde die Flaschen und wird Eigentümer. Die weitere Befüllung erfolgt in der Regel im Tausch leer gegen voll. Eine Rücknahme der leeren Eigentumsflasche ist nicht möglich.